Die Pfändungsfreigrenzen der Pfändungstabelle entnehmen

Insolvenz Ratgeber: Bei einer eingetretenen Insolvenz können sowohl die Gläubiger wie auch die Schuldner aus der Pfändungstabelle entnehmen, mit welcher Summe an pfändbarem Geldmitteln zu rechnen ist oder wieviel Geld zur Verfügung steht…

Pfändungstabelle mit den Pfändungsfreigrenzen

Bild © Heidrun Lutz (Fotolia)

Die Pfändungstabelle ist deshalb sinnvoll für beide Parteien, da sie genau Aufschluss darüber gibt, welchen Betrag des Einkommens der Schuldner behalten darf. Die Pfändungstabelle zeigt durch die Pfändungsfreigrenze auf, wie hoch der Selbstbehalt des Schuldners ist, immer in Abhängigkeit von dessen Unterhaltsverpflichtungen. Das bedeutet genau, bestehen Verpflichtungen zur Zahlung von Unterhalt an Kinder oder Ex-Ehepartner, so müssen diese berücksichtigt werden. Bei Pfändungen kann nicht in den Unterhaltsanspruch von Dritten hinein gepfändet werden. Darüber hinaus steht dem Schuldner selbst ein monatlicher Selbstbehalt zu, der eine bestimmte Grenze nicht unterschreiten darf. Schuldner sollten deshalb unbedingt einen Blick in die Pfändungsfreigrenzen der Pfändungstabelle werfen, denn nur die Pfändungstabelle gibt Aufschluss darüber, welcher Teil des Nettoeinkommens von den Gläubigern gepfändet werden kann.

In der deutschen Pfändungstabelle werden die verschiedene Nettoeinkommen aufgelistet und wie hoch der Pfänd-ungsbetrag bei diesen Einkommen maximal ausfallen kann. Für Gläubiger bringt die Pfändungstabelle allerdings nur dann Aufschluss, wenn sie die Einkommen des Schuldners kennen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, dass mehrere Einnahmequellen, beispielsweise aus einer hauptberuflichen Tätigkeit und einem Minijob, zusammengefasst werden. Außerdem müssen in den Pfändungsfreigrenzen auch die Unterhaltsverpflichtungen berücksichtigt werden. Dies gilt jedoch nur, sofern der Schuldner seinen Unterhaltsver- pflichtungen auch tatsächlich nachkommt. Im Zweifelsfall muss der Schuldner/in dem Gläubiger gegebenenfalls nachweisen, dass er Unterhalt zahlt. Kann er dies nicht, darf auch in den Unterhaltsanspruch hinein gepfändet werden. Falls in besonders gelagerten Einzelfällen (§ 850f ZPO) das nach der Pfändung verbleibende Resteinkommen den Sozialhilfebedarf des Schuldners nicht deckt, kann ein Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners den unpfändbaren Betrag heraufsetzen.

In der Pfändungstabelle werden alle zwei Jahre die Pfändungsfreigrenzen neu angepasst, da sich Freibeträge und Co. regelmäßig ändern. Sie ist einsehbar im Internet, etwa beim Bundesministerium der Justiz. Allerdings entscheidet auch immer der Einzelfall darüber, wie hoch gepfändet werden kann. Im Rahmen der Insolvenz eines Schuldners wird regelmäßig bis zur Pfändungsfreigrenze gepfändet. Der gepfändete Betrag des Einkommens wird dann nach Quoten an die einzelnen Gläubiger verteilt. Bei einer Vielzahl von Gläubigern bringt also der Blick in die Pfändungstabelle dem einzelnen Gläubiger recht wenig. Hier sollte man bei Bedarf Rücksprache mit dem Treuhänder oder dem Insolvenzverwalter halten, um zu erfahren, welchen Geldbetrag man erwarten kann. Zudem ist hierbei die regelmäßige Aktualisierung der Pfändungstabelle mit den neusten Pfändungsfreigrenzen zu berücksichtigen.

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