Verbraucherinsolvenz Ratgeber

Ratschläge sowie Informationen und Tipps zum Verbraucherinsolvenzverfahren!

Viele Verbraucher geraten in der Bundesrepublik zunehmend in eine Schuldenfalle und können sich, nachdem der Schuldenberg immer größer wird, nur durch eine Verbraucherinsolvenz entschulden. Rund ein Drittel der Privathaushalte hat Konsumschulden, wobei in den meisten Fällen sowohl soziale Umstände, Konsumsucht als auch die Unerfahrenheit mit dem Kreditwesen zu einer Überschuldung führen, die bei den betroffenen Privatpersonen meist auch noch eine schwere Lebenskrise auslöst. Dabei werden die Konsumenten durch aggressive Werbung zur schnellen Konsumbefriedigung verlockt, weshalb viele der Konsumenten auch nicht mehr nach langfristigen Kosten fragen. Schnell wird dann ein neuer Kreditantrag unterschrieben oder die Kreditkarte belastet. Das Kreditwesen nutzt diesen menschlichen Instinkt und die Bankinstitute bieten Kontokorrentkredite oder Ratenkredite an, immer nur um die unmittelbare Konsumlust zu befriedigen. Manchmal lassen aber auch Schicksalsschläge wie Trennung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder ein schwerer Unfall den Betroffenen keine andere Wahl, als kurzfristig eine Finanzierung aufzunehmen und sich bei einem Kreditinstitut zu verschulden.

Wenn durch die Geldprobleme immer neue Schulden entstehen und die Verbraucher im zunehmenden Maß die entsprechenden Rückzahlungen nicht mehr leisten können und sich dadurch auch noch eine immer enger werdende Bekanntschaft mit dem Gerichtsvollzieher anbannt, wird die Not derer, die mit einer Überschuldung belastet sind, größer und größer. Bekommen die betroffenen Verbraucher auf Dauer den Umgang mit der bestehenden Schuldenlast und die dadurch entstehenden Probleme nicht in den Griff, werden diese Geldprobleme in eine Verbraucherinsolvenz führen, wobei die Schuldner das Verbraucherinsolvenzverfahren als eine Chance begreifen und sehen sollten, da eine Privatinsolvenz dem Leben eine neue Richtung (Schuldenfreiheit) geben kann. Der persönliche Konkurs läuft dann für die Schuldner immer nach einem festgelegten Procedere ab, wobei die meisten Verfahrensabschnitte der Verbraucherinsolvenz sehr kompliziert sind, weshalb alle Beteiligten, die Gläubigerseite wie auch die Schuldnerseite, immer wieder einmal guten Rat zum Verbraucherinsolvenzverfahren benötigen.

Wenn auch Sie zu diesen Ratsuchenden gehören und noch insolvenzrechtliche Ratschläge oder Tipps zur Verbraucherinsolvenz benötigen, finden Sie auf diesem Ratgeber unzählige Informationen, welche das umfangreiche Verbraucherinsolvenzverfahren betreffen und unentgeltlich zur Verfügung stehen. Mit diesem Verbraucherinsolvenz Ratgeber möchten wir somit Schuldner gute Tipps an die Hand geben, damit sie schnell einen sicheren Weg aus der Schuldenfalle finden und sich rechtzeitig Fit für die Zukunft machen wie auch Gläubiger dabei unterstützen, dass sie bei der gleichmäßigen Verteilung der Insolvenzmasse ihre Rechte im Verbraucherinsolvenzverfahren kennen und finanzielle Erlöse erzielen.

Wie funktioniert das Verbraucherinsolvenzverfahren

Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet allen überschuldeten Menschen eine reelle Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang, wobei sich die Verbraucherinsolvenz in drei lange Verfahrensstufen gliedert, die als außergerichtlicher Einigungsversuch sowie gerichtliche Schuldenbereinigung und als die sechsjährige Wohlverhaltensphase bezeichnet werden und von allen Verbrauchern durchlaufen werden müssen, welche vom Insolvenzgericht eine Restschuldbefreiung ausgesprochen bekommen möchten. Für die Durchführung der …

Die Forderungsaufstellung für das Insolvenzverfahren

Spätestens wenn eine Verbraucherinsolvenz eingeleitet wird, muss der Schuldner beim Gericht eine Aufstellung aller Forderungen einreichen, wobei die Gläubigerseite die von Schuldnerseite angeforderte Forderungsaufstellung, in aller Regel kostenfrei aushändigen muss, denn strebt ein Schuldner ein Verbraucherinsolvenzverfahren an, sind alle Gläubiger laut § 305 Abs. 2 der InsO dazu verpflichtet, dem Schuldner eine rechtlich einwandfreie Forderungsaufstellung …

Außergerichtlicher Einigungsversuch zur Schuldenbereinigung

Bevor beim Insolvenzgericht der Antrag auf Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz gestellt werden kann, muss vorab erst ein außergerichtlicher Einigungsversuch (AEV) vom Schuldner versucht werden, in welchem der Schuldner seinen Gläubigern eine Regelung zur Schuldenbereinigung vorschlägt, wobei der Schuldner alle Gläubiger mit einbeziehen muss, damit der gescheiterte Schuldenbereinigungsplan später auch vom Gericht anerkannt wird. Die außergerichtliche Einigung …

Schuldenbereinigungsverfahren & Schuldenbereinigungsplan

Im Schuldenbereinigungsverfahren stellt ein qualifizierter Schuldenbereinigungsplan mit die wichtigste Grundlage für Schuldner dar, die ein Privatinsolvenzverfahren in Deutschland anstreben, denn laut deutschem Insolvenzrecht muss jeder Schuldner eine Schuldenbereinigung durchführen und die Schuldenbereinigung teilweise auch schon vor der Eröffnung des Verfahrens seinen Gläubigern vorschlagen. Die beiden Möglichkeiten der Schuldenbereinigung sind im Schuldenbereinigungsverfahren festgeschrieben, wobei deutsche Schuldner …

Wohlverhaltensphase Obliegenheiten für Verbraucher

Nach einem erfolgreich durchlaufenen Verbraucherinsolvenzverfahren beginnt für den Schuldner die sogenannte Wohlverhaltensphase. Innerhalb dieser sechs jährigen Wohlverhaltensphase werden dem/der verschuldeten Verbraucher/in einige Pflichten auferlegt, die Obliegenheiten genannt werden und welche durch die bundesdeutsche Insolvenzordnung geregelt sind. Die Einhaltung der Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase ist für den Schuldner sehr wichtig, denn eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann …

Die Pfändungsfreigrenze zur Sicherung der Existenz anheben

Wenn das Einkommen innerhalb einer Verbraucherinsolvenz gepfändet wird und der verbleibende Betrag nicht die Kosten für den notwendigen Lebensunterhalt deckt, kann das zuständige Amtsgericht im Auftrag des Schuldners prüfen, ob die Höhe vom Pfändungsbetrag durch eine gerichtliche Anhebung der Pfändungsfreigrenze reduziert werden kann. Zeigt sich durch die neue Bedarfsberechnung das der erforderliche Bedarf für den …

Pfändungsschutzkonto bietet Pfändungsschutz für Schuldner

Ein Pfändungsschutzkonto bietet im Verbraucherinsolvenzverfahren Pfändungsschutz und ermöglicht dem Schuldner im Falle einer Pfändung die Sicherheit, um über seinen pfändungsfreien Betrag verfügen zu können. Somit sind Schuldner die immer wieder von Kontopfändungen bedroht sind, weil auch innerhalb der Verbraucherinsolvenz ein kleiner Teil der Gläubigerseite auf das erwirtschaftete Arbeitseinkommen oder auf die angesparten Rentenbeiträge zuzugreifen versucht, …

Für Privatpersonen gibt es die kostenlose Schuldnerberatung

Wenn die Miete drückt, der Gerichtsvollzieher klingelt oder das vorhandene Geld so abgenommen hat das eine Überschuldung droht, sollten Privatpersonen bevor der Weg in eine Verbraucherinsolvenz ansteht, unbedingt eine Schuldnerberatung aufsuchen und sich dort kostenlos beraten lassen, denn diese oft ausweglose Situation ist meist nur mit professioneller Hilfe zu überwinden, wobei die kostenlose Schuldnerberatung für …

Die Schuldnerberatung hilft bei der Schuldenregulierung

Mehr als 6,5 Millionen Personen leben in Deutschland in überschuldeten Verhältnissen und die bundesweit tätige Schuldnerberatung stellt für sehr viele dieser betroffenen Bundesbürger meist die letzte Chance dar, damit diese Personen wieder den Weg raus aus der Schuldenfalle finden können, wobei die Schuldnerberatung die betroffenen Verbraucher nicht nur mit einer professionellen Schuldenregulierung hilft, sondern diese …