Bei drohender Insolvenz ist eine gute Beratung wichtig

Tipps zur Insolvenz: Bei einer drohenden Insolvenz, egal ob Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz oder Unternehmenssanierung, ist eine gute Insolvenzberatung immer der erste Schritt und das wichtigste Instrument, um schuldenfrei zu werden…

Insolvenz Ratgeber

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Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der Insolvenz ist die Möglichkeit, sich dauerhaft von aufgelaufenen Schulden zu befreien und eine gute wie auch kompetente Beratung zur Insolvenz ist der erste Schritt um wieder schuldenfrei zu werden. Was früher als schwarzer Fleck auf der weißen Weste eines jeden Selbstständigen galt, kann heutzutage ein höchst geeignetes Instrument sein, die eigene Firma nachhaltig zu sanieren. Kein Wunder angesichts der vielen verschiedenen Probleme, denen sich ein Unternehmer in Unternehmenskrisen gegenübergestellt sieht. Durch ein Insolvenzverfahren erhält der Unternehmer eine sehr gute Gelegenheit, den Blick für das Wesentliche zurückzugewinnen und hat die nachhaltige Möglichkeit, zusammen mit dem Insolvenzverwalter, unter der Schutzglocke von einem Insolvenzplanverfahren, seine Unternehmensstrukturen neu aufzubauen.

Unternehmenssanierung Ratgeber

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Um eine erfolgreiche Unternehmenssanierung in Form einer Insolvenz umzusetzen, sollte die Firmensanierung jedoch außerordentlich gut geplant werden. Um eine erfolgreiche wie auch nachhaltige Sanierung durch ein Insolvenzverfahren zu ermöglichen, sollte idealer Weise bereits vor der Insolvenz Anmeldung ein solides Konzept für das Unternehmen entwickelt werden und rechtzeitig vor Antragstellung, unter Hilfe der Insolvenzberatung, die Möglichkeiten zur Finanzierung vom Sanierungsprozess geprüft werden. Ein guter Berater zeichnet sich dadurch aus, dass er als Insolvenzberater zunächst dem Schuldner hilft, sich einen Überblick über die tatsäch-liche finanzielle Situation zu verschaffen. Ebenso wichtig ist die rechtzeitige Beratung, besonders vor dem Hintergrund drohender strafrechtlicher Verfolgungen aus dem Bereich der Insolvenzstraftaten, z.B. wegen Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung oder Verletzung der Buchführungspflicht.

Regelinsolvenz Ratgeber

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Steht der Gang in die Regelinsolvenz an, so müssen gerade GmbH Geschäftsführer mit zahlreichen Risiken rechnen, welche eine persönliche Haftung betreffen. Hierzu zählt insbesondere eine strafrechtliche Verantwortung wegen Verstoß gegen die Antragspflicht (Regelinsolvenz) sowie die Begünstigung von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit oder das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen an die Sozialversicherungsträger. Ein weiterer schwerer, nicht   zu unterschätzender Punkt, für den ein Geschäftsführer schon vor dem Regelinsolvenzverfahren haftbar gemacht werden kann, liegt in den unkorrekten Abgaben der Steueranmeldungen. Das gilt natürlich insbeson-dere für die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer, welche lediglich treuhänderisch verwaltet werden und zu deren korrekter Weiterleitung an das Finanzamt, der Unternehmer verpflichtet ist. Doch nicht nur die Regelinsolvenz birgt Fallstricke, auch Schuldner die eine Verbraucherinsolvenz anstreben, sollten sich über die für Verbraucher anzuwendende Verfahrensart rechtzeitig informieren und beraten lassen.

Verbraucherinsolvenz Ratgeber

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Droht der Gang in die Verbraucherinsolvenz, sollten alle betroffene Schuldner unbedingt eine ausführliche und kostenlose Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, denn wer als Ziel die Schuldenfreiheit hat, muss sich auch im Verbraucherinsolvenzverfahren an bestimmte Regeln halten. So müssen schon bei dem Antrag auf Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz, dem Insolvenzgericht z.B. spezielle Antragsunterlagen zum außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan vorgelegt werden oder während der Wohlverhaltensperiode streng an die Obliegenheiten gehalten werden. Die Obliegenheiten (Pflichten) der Schuldner werden auch bei der Verbraucheinsolvenz durch die Insolvenzordung (InsO) geregelt und die Einhaltung dieser Pflichten   ist für Schuldner äußerst wichtig, denn wer nach der Wohlverhaltensphase seine Restschuldbefreiung erhalten möchte, darf im gesamten Insolvenzverfahren gegen keine der Obliegenheiten verstoßen.

Fazit: Egal ob Verbraucherinsolvenzverfahren oder Regelinsolvenzverfahren, das Insolvenzrecht birgt viele Fallstricke. Daher ist es für Schuldner sinnvoll, bereits bei den ersten Anzeichen von finanziellen Schwierigkeiten, eine Insolvenzberatung in Anspruch zu nehmen. Erfahrungsgemäß werden die besten Erfolge bei einer frühen Inanspruchnahme des Beratungsangebotes erzielt und anhand der wirtschaft-lichen und persönlichen Voraussetzungen kann gemeinsam ein individueller Lösungsansatz gefunden werden. Wobei das Beratungsgespräch rechtzeitig vor dem Insolvenzverfahren geführt werden muss.

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Risiken und Haftbarkeit bei der Insolvenzverschleppung

Tipps zur Regelinsolvenz: Im Insolvenzverfahren wird die Insolvenzverschleppung in dem § 15a der Insolvenzordnung geregelt, der die Straftat einer Nichtantragstellung auf Insolvenzeröffnung bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bezeichnet…

Insolvenzverschleppung

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Gerade der Geschäftsführer muss bei einer Insolvenz-verschleppung mit zahlreichen Risiken rechnen, die seine persönliche Haftung betreffen. So gilt generell, dass eine Insolvenzverschleppung nach § 15a der Insolvenzordnung vorliegt, wenn die Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO oder die Überschuldung des Unternehmens nach § 19 InsO gegeben ist. In diesem Fall ist der Geschäftsführer verpflichtet, binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Versäumt er diese Frist, liegt eine Insolvenz-verschleppung vor. Leistet der Geschäftsführer während dieser Zeit Zahlungen an Gläubiger, so haftet er dem Unternehmen gegenüber persönlich für diese Zah-lungen, da sie aufgrund der vorliegenden Insolvenz nicht mehr hätten getätigt werden dürfen. Darüber hinaus haftet der Geschäftsführer nach § 15a der Insolvenzordnung, wenn Zahlungen an Gesellschafter, etwa zur Rückführung von Gesellschafter-Darlehen, geleistet wurden, obwohl eine Insolvenz vorlag. Die Haftung ist auch dann gegeben, wenn diese Zahlungen erst zur Weiterlesen

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Vorteile und Nachteile einer EU Insolvenz in England

Tipps zur Insolvenz: Wenn deutsche Schuldner eine EU Insolvenz in England durchführen möchten, müssen sich diese Schuldner genau über das englische Insolvenzverfahren informieren, denn der britische Insolvency Act birgt nicht nur viele Vorteile sondern auch entscheidende Nachteile und damit die in England erlangte Restschuldbefreiung später in der Bundesrepublik auch anerkannt wird, sollten sich die Schuldner immer über Vorteile und Nachteile, welche das Insolvenzverfahren im Vereinigten Königreich von Großbritannien birgt, im klaren sein…

EU Insolvenz in England

Insolvenz in England © Bikeworldtravel (Fotolia)

Die Insolvenz in England ist längst nicht mehr nur für englische Staatsbürger möglich. Auch deutsche Bürger können von den Vorteilen, welche die englische Insolvenz mit sich bringt, profitieren. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie gewisse Einschnitte in ihren Alltag hinnehmen. Da diese Einschnitte nicht zu unterschätzen sind, sollte die englische Insolvenz keinesfalls vorschnell in Angriff genommen werden. Eine umfassende Beratung, etwa durch einen Fachanwalt, der sich auf die Insolvenz in England spezialisiert hat, kann einen ersten Anhaltspunkt darüber geben, wann sich eine EU Insolvenz in England für den Einzelnen lohnt und wann aufgrund der ebenso vielfältigen Nachteile doch besser von dieser Möglichkeit der Schuldenbefreiung abgesehen werden sollte. Insbesondere Familienmenschen tun sich schwer mit dem Schritt in die englische Insolvenz. Schließlich müssen sie sich dabei einen Hauptwohnsitz im Vereinigten Königreich von Großbritannien zulegen, damit sie von dem verkürzten Insolvenzverfahren in England profitieren können. Außerdem müssen sie ihren bisherigen Job aufgeben und eine Tätigkeit in England annehmen, andernfalls kann das Insolvenzverfahren in England verweigert werden. Diese Opfer, Weiterlesen

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Die Forderungsaufstellung für das Insolvenzverfahren

Verbraucherinsolvenz Ratgeber: Die Forderungsaufstellung ist eine Aufstellung aller Forderungen, welche die Gläubigerseite dem Schuldner aushändigen muss. Strebt ein Schuldner ein Insolvenzverfahren an, sind alle Gläubiger laut § 305 Abs. 2 der Insolvenzordnung dazu verpflichtet, diesem Schuldner eine Forderungsaufstellung auszuhändigen, wobei die Forderungsaufstellung neben dem Forderungsgrund sowie der Forderungshöhe zuzüglich der Zinsen und Kosten weitere Details ausweisen muss…

Forderungsaufstellung

Forderungsaufstellung © Franz Pfluegl (Fotolia)

Für das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine Aufstel- lung der Forderung, die von Gläubigerseite gegenüber der Schuldnerseite auszuhändigen ist, unumgänglich. Wobei die in der Forderungsaufstellung gestellte Forderung vom Gläubiger nach § 497 Abs. 3 bzw. § 367 Abs. 1 BGB kostenlos aufgeschlüsselt werden sollte und dieser Forderungsbetrag anschließend vom Schuldner auf seine Korrektheit hin, überprüft werden muss. Wenn also ein Schuldner ein Insolvenzverfahren anstrebt, sind alle Gläubiger gemäß § 305 Abs. 2 der Insolvenzordnung rechtlich dazu verpflichtet, der Schuldnerseite diese Forderungsaufstellung auszuhändigen. Die Forderungsaufstellung muss die Gläubigerseite immer auf eigene Kosten übernehmen, wenn in der Forderungsaufstellung ein Hinweis auf einen bereits beim Gericht eingereichten Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens enthalten ist oder wenn der Forderungsaufstellung zu entnehmen ist, dass der Schuldner in naher Zukunft eine Insolvenz Anmelden wird. Sollte einer der beiden Hinweise fehlen, braucht die Gläubigerseite dieser Aufforderung nicht kostenlos Weiterlesen

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Wohlverhaltensphase Obliegenheiten für Verbraucher

Verbraucherinsolvenz Ratgeber: Innerhalb der Wohlverhaltensphase werden bei dem Verbraucherinsolvenzverfahren den verschuldeten Verbrauchern gemäß InsO einige Pflichten auferlegt und diese Pflichten werden Obliegenheiten genannt. Die Einhaltung der Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase ist für Schuldner sehr wichtig, denn eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann laut deutschen Insolvenzrecht, ein Versagungsgrund für die Restschuldbefreiung darstellen…

Wohlverhaltensphase Obliegenheiten in der Verbraucherinsolvenz

Obliegenheiten © Joachim B. Albers (Fotolia)

Die Obliegenheiten für die Wohlverhaltensphase sind in der Insolvenzordnung (InsO) genau geregelt und für alle Verbraucher (Schuldner) öffentlich zugänglich. So heißt es in § 295 InsO, dass Schuldner/Schuldnerinen während der gesamten Wohlverhaltensphase dazu verpflichtet sind, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, muss der Schuldner sich um die Aufnahme einer solchen Tätigkeit bemühen. Dabei gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, selbst wenn es sich um eine auswärtige Tätigkeit, eine Aushilfstätigkeit oder eine Tätigkeit handelt, welche nicht mit dem bisher ausgeübten Beruf übereinstimmt. Es reicht hierbei nicht aus, dass der Schuldner seine Arbeitskraft nur für die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stellt. Er muss seine eigenen Bemühungen, etwa in Form von Bewerbungen, über die gesamte Zeit der laufenden Wohlverhaltensphase nachweisen können. Sollte er diese Obliegenheit nicht erfüllen, kann es durch den Insolvenzverwalter zur Beantragung der Versagung der Restschuldbefreiung kommen. Eine weitere Pflicht besteht gegenüber dem Treuhänder. Auch im Verbraucherinsolvenzverfahren ist das regelmäßige Einkommen aus der Erwerbstätigkeit, bis zu dem unpfändbaren Betrag der jeweils geltenden Pfändungsfreigrenze, an den Treuhänder abzuführen. Weiterlesen

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Wohlverhaltensperiode Obliegenheiten für Selbstständige

Regelinsolvenz Ratgeber: Laut InsO werden bei einem Regelinsolvenzverfahren den verschuldeten Selbständigen innerhalb der Wohlverhaltensperiode einige Pflichten auferlegt und diese Pflichten werden Obliegenheiten genannt. Für Selbstständige ist die Einhaltung dieser Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode äußerst wichtig, denn eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann laut Insolvenzordnung, schon ein Versagungsgrund für die angestrebte Restschuldbefreiung darstellen…

Wohlverhaltensperiode Obliegenheiten in der Regelinsolvenz

Obliegenheiten © Dron (Fotolia)

In einem Regelinsolvenzverfahren müssen Selbstständige sich mit anderen Regelungen auseinander setzen, als es    bei Schuldnern der Fall ist, die einer nichtselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Bis zum Jahre 2007 galt die Regelung, dass Selbstständige während des laufenden Regelinsolvenzverfahrens den pfändbaren Betrag des tatsächlich erzielten Gewinns an den Insolvenzverwalter abführen mussten. Ab 2007 wird für die Regelinsolvenz eine andere Regelung getroffen. Diese Regelung besagt, dass nur noch fiktive Beträge an den Insolvenzverwalter abgeführt werden müssen. Diese sogenannten fiktive Beträge wurden bei der alten Regelung zwar auch in der Wohlverhaltensperiode angesetzt, nicht aber in der Phase des eigentlichen Insolvenzverfahrens. Seit 2007 werden diese grundsätzlich angesetzt. Diese fiktiven Beträge sind auch der Grund für die Bezeichnung des fiktiven Verfahrens und werden weder vom Gericht, noch vom Insolvenzverwalter festgelegt. Es liegt also einzig und allein in der Verantwortung des Schuldners, einen angemessenen Betrag festzulegen. Dieser Betrag sollte sich an den Vorkenntnissen aus der Weiterlesen

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Mehr Selbstbehalt seit 2011 durch neue Pfändungstabelle

Insolvenz Ratgeber: Der notwendige Selbstbehalt für Schuldner (Eigenbedarf) wird in der Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO festgelegt und bietet allen Schuldnern in Form von Pfändungsfreigrenzen die Sicherheit, das Schuldner welche von Lohnpfändungen betroffen sind, über einen pfändungsfreien Geldbetrag in der Insolvenzzeit verfügen können. Im Rahmen der Pfändungsfreigrenzenverordnung wurde dieser Selbstbehalt bez. Eigenbedarf zum 01. Juli 2011 angehoben und die neuen Pfändungsfreibeträge    für die Jahre 2011, 2012 sowie 2013 in der Pfändungstabelle angepasst…

Neue Pfändungstabelle mit mehr Selbstbehalt ab Juli 2011

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Da für Schuldner der notwendige Selbstbehalt vom Bundesjustizministerium alle zwei Jahre angepasst wird, natürlich immer entsprechend der Entwicklung vom steuerlichen Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (§ 850c Absatz 2a ZPO), hat die neue Pfändungstabelle vom 01.07.2011 bis einschließlich 30.06.2013 Gültigkeit, obwohl sie erstmals wieder nach nunmehr sechs Jahren vom Bundesjustizministerium erhöht wurde. Die in der Pfändungstabelle enthaltenen Pfändungsfreigrenzen finden ihre Grundlage in § 850c der Zivilprozessordnung. Im Grunde sagt der Paragraph § 850c der Zivilprozessordnung aus, dass die Pfändungsfreigrenzen in regelmäßigen Abständen an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden müssen und das ist nach so langer Zeit unbedingt wieder einmal nötig geworden. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass dem Schuldner oder der Schuldnerin im Fall einer Lohnpfändung jedenfalls der Geldbetrag verbleibt, welcher zur Sicherung vom Existenzminimum und zur Erfüllung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen erforderlich ist. Somit richten sich die Weiterlesen

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Voraussetzungen zur Erteilung der Restschuldbefreiung

Insolvenz Ratgeber: Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Sinne von § 286 der InsO erfolgt immer durch das Insolvenzgericht und ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Die vom Insolvenzgericht zu erteilende Restschuldbefreiung ist das Endziel eines jeden Insolvenzverfahrens und kann sowohl durch ein Regelinsolvenzverfahren als auch durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren erreicht werden, wobei es sogar zu einer vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung kommen kann…

Restschuldbefreiung und vorzeitige Restschuldbefreiung

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Diese Tatsachen ergeben sich aus der Insolvenzordnung, welche besagt, dass eine Restschuldbefreiung in beiden Insolvenzverfahrensvarianten möglich ist, wobei eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung ebenfalls möglich ist, aber an ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Als wichtigste Grundlage für die Möglichkeit einer allgemeinen Restschuldbefreiung, welche erst nach Ablauf der Wohlverhaltenszeit erteilt werden kann, ist der Antrag auf selbige zu sehen. Dieser sollte, so wünscht es die InsO nach § 287, direkt mit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Spätestens jedoch muss der Restschuldbefreiungsantrag gemäß § 20, zwei Wochen nach dem Antrag auf Verfahrenseröffnung gestellt werden, wenn der Schuldner vom Insolvenzgericht auf die Möglichkeit der Restschuldbefreiung hingewiesen wurde. Verstreicht diese Frist, ohne dass ein entsprechender Antrag auf Restschuldbefreiung nach § 286 der InsO gestellt wurde, besteht überdies die Möglichkeit, den Eröffnungsantrag auf Insolvenz zurückzunehmen und einen neuen Insolvenz Antrag samt der Beantragung der Restschuldbefreiung zu stellen. Weiterlesen

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Schlechtes Forderungsmanagement kann Insolvenz auslösen

Insolvenz Ratgeber: Bei Forderungsausfällen oder bei verspäteten Zahlungen ist ein schlechtes Forderungsmanagement der häufigste Grund, welcher zu einer vorüber-gehenden Unternehmensschieflage und damit zu einer Insolvenz führen kann. Durch das unzureichende Forderungsmanagement können ernsthafte Liquiditätsprobleme entstehen, welche bis zur eigenen Zahlungsunfähigkeit führen können…

Forderungsmanagement

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Aus diesem Grund sollte jeder Unternehmer bestrebt sein, sein Forderungsmanagement auszubauen und effektiv zu gestalten. Für ein sehr effektives Forderungsmanagement stehen ihm dabei die verschiedensten Möglichkeiten zur Verfügung. Einige lassen sich sofort in die Tat umsetzen, andere bedürfen einer gewissen Vorbereitungsphase. Den- noch sollten Unternehmen ihr Forderungsmanagement immer wieder aufs Neue auf den Prüfstand stellen, da die Gefahr andernfalls einfach zu groß ist, Forderungsausfälle und verspätete Zahlungen zu riskieren, welche langfristig wiederum einen Liquiditätsengpass und im schlimmsten Fall sogar die Insolvenz zur Folge haben. Als einfachste Lösung für ein effektives Forderungsmanagement ist die regelmäßige und vor allem zügige Rechnungsstellung zu nennen. Diese sollte für eine sicherstellende Liquidität vom Unternehmen, stets sofort nach Erledigung eines Auftrages erfolgen. Statt ernsthafte Liquiditätsprobleme zu riskieren und nur einmal im Monat eine Rechnung zu stellen, sollte die Rechnungsstellung nach jedem Auftrag gelegt werden, um so zur Liquiditätsdeckung für einen steten Zahlungseingang zu sorgen. Weiterlesen

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Schuldenbereinigungsverfahren & Schuldenbereinigungsplan

Verbraucherinsolvenz Tipp: Im Schuldenbereinigungsverfahren stellt ein qualifi-zierter Schuldenbereinigungsplan eine der wichtigsten Grundlagen für die private Insolvenz dar, denn laut Insolvenzrecht muss der Schuldner allen Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen, wobei im Schuldenbereinigungsverfahren zwi-schen dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan und dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan unterschieden wird…

Außergerichtlicher und gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

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Wer als Privatperson eine Insolvenz Anmelden möchte, muss dem Insolvenzgericht schon bei der Antragstellung zur Insolvenz, eine Bescheinigung vorlegen, welche ihm das Scheitern der Verhandlungen zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung bescheinigen tut. Daher wird im Schuldenbereinigungsverfahren der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan immer als erstes erarbeitet. Entscheidend bei dem Plan ist, dass keiner der Gläubiger durch den Plan benachteiligt wird und eine angemessene Schuldenbereinigung möglich wird, welche jedoch aber auch vom Schuldner geleistet werden kann. Der Schuldenbereinigungsplan muss vollständig wie auch sorgfältig ausgefüllt werden, da er als ein spezielles Formular dem Antrag auf Verfahrenseröffnung angehört und zusammen mit den anderen Antragsunterlagen beim Insolvenzgericht nach § 311 Abs. 1 der InsO, eingereicht werden muss. Hierbei sollte sich der Schuldner unbedingt von einer kostenlosen Schuldnerberatung unterstützen lassen, da diese Schuldnerberatungsstellen kostenlose Hilfe anbieten und auch das Scheitern der außergerichtlichen Schuldenbereinigung bescheinigen Weiterlesen

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Stundung der Insolvenzverfahren Kosten nach § 4a der InsO

Tipps zur Insolvenz: Mittellose Schuldner, welche über kein ausreichendes Vermögen verfügen oder Schuldner deren Geldvermögen nicht ausreichen wird, um die Kosten vom Insolvenzverfahren zu decken, können beim Insolvenzgericht eine Stundung der Insolvenzverfahren Kosten nach § 4a der InsO beantragen, wobei es bei dem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gleichgültig ist, ob eine Verbraucherinsolvenz oder eine Regelinsolvenz angestrebt wird…

Insolvenzverfahren Kosten Stundung

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Bei einer Stundung der Insolvenzverfahren Kosten nach dem § 4a der InsO ist es sehr wichtig, das der Antrag auf Stundung der Insolvenzverfahren Kosten grundsätzlich schriftlich gemeinsam mit dem Antrag auf die Eröffnung vom Insolvenzverfahren und mit dem Antrag auf die Restschuldbefreiung beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen ist. Alle Insolvenzgerichte halten, egal ob nun ein Regelinsolvenzverfahren angestrebt wird oder ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren angestrebt wird, dafür immer entsprechende Vordrucke bereit. Jedoch kommen in den Genuss einer Insolvenzverfahren Kosten Stundung ausschließlich natürliche Personen, in deren Kreis aber auch Selbstständige gehören. Wobei juristische Personen wie GmbH Geschäftsführer oder AG Gesellschafter hingegen – eine Stundung der Insolvenzverfahren Kosten nicht beantragen können. Weiterhin muss dem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten eine Aufstellung beigelegt werden, aus der hervorgeht, ob Fälle vorliegen, welche die Versagung der Restschuldbefreiung Weiterlesen

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Factoring bietet dem Liquiditätsmanagement mehr Liquidität

Unternehmenssanierung Ratgeber: Fehlende Liquiditätsmittel führen Unternehmen oft an den Rand einer Unternehmensinsolvenz. In diesen Liquiditätskrisen bietet das Factoring kurzfristig mehr Flexibilität für das Liquiditätsmanagement und erhöht die Liquidität sofort, denn durch das Factoring werden bestehende Forderungen aus Warenlieferungen unmittelbar in disponible Geldwerte umgewandelt…

Im Liquiditätsmanagement sorgt Factoring für mehr Liquidität

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Ohne die nötigen Liquiditätsmittel ist ein Unternehmen nicht handlungsfähig. Kommt jetzt auch noch ein nicht sehr ausgereiftes Liquiditätsmanagement dazu, kann das Unternehmen seine Liquidität verlieren, was wiederum an den Rand einer Unternehmensinsolvenz führen kann. Doch was hat Factoring mit einem nicht ausgereiften Liquiditätsmanagement zu tun und welche Vorteile bietet Factoring bei einem schlechten Liquiditätsmanagement für die Unternehmenssanierung? Durch ein ausgelagertes Factoring können die meisten Unternehmen schließlich ihre Liquidität wieder steigern und das Unternehmen sanieren. Damit ist im Grunde genommen nichts anderes gemeint, als das Forderungen, welche das Unternehmen seinen Kunden gegenüber hat, an ein Factoring Unternehmen (Factorer) verkauft werden und diese Forderungen unmittelbar in disponible Geldwerte umgewandelt werden. Der Factorer zahlt sofort einen prozentualen Anteil Weiterlesen

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Insolvenz Anmelden welches Insolvenzverfahren wählen

Insolvenz Ratgeber mit Tipps zum Thema Insolvenz Anmelden: Die Anzahl der Insolvenz Anmeldungen hat deutlich zugenommen. Von dieser Entwicklung sind kleine und mittlere Unternehmen aber auch Privathaushalte betroffen. Zahlreiche Selbstständige, Freiberufler und Privatpersonen fühlen sich durch diese Schulden belastet und suchen nach Möglichkeiten, um sich finanziell zu sanieren…

Mit welchem Insolvenzverfahren sollten die Schuldner die Insolvenz Anmelden?

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Doch welches Insolvenzverfahren ist für eine schnelle Schuldenbefreiung das Richtige? Welche Verfahrensart ist anzuwenden? Das Regelinsolvenzverfahren oder doch das Verbraucherinsolvenzverfahren? Um diese Frage zu klären, sollte erst einmal ein gewisses Grundwissen über die beiden Arten des Insolvenzverfahrens bestehen. Denn nicht Jeder kann und darf beide Varianten gleichermaßen anmelden. Betrachten wir zunächst mal das Verbraucher-insolvenzverfahren, welches auch als das vereinfachte Insolvenzverfahren bekannt ist. Dieses Verfahren kommt ausschließlich für Privatpersonen in Frage. Vereine und Unternehmen sind davon ausgeschlossen. Ausnahmen gelten beim vereinfachten Insolvenzverfahren jedoch für ehemals Selbstständige und Freiberufler. Sie müssen, um das Verbraucherinsolvenzverfahren für sich nutzen zu können, jedoch überschaubare Vermögensverhältnisse nachweisen. Das bedeutet, dass bei Weiterlesen

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Ein guter Liquiditätsplan schützt vor Liquiditätskrisen

Ratgeber Unternehmenssanierung: Viele Firmen verlieren den Überblick über die eigenen Liquiditätsreserven und können dadurch in eine Liquiditätskrise geraten. Oft führt diese fehlende Liquidität dann zur Insolvenz. Zur Verbesserung der Liquidität gehört ein ausgereifter Liquiditätsplan, denn die Planung der Liquidität schützt vor unliebsamen Überraschungen und schützt Firmen vor Liquiditätskrisen…

Liquiditätskrisen durch einen Liquiditätsplan verhindern!

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Für Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler ist    ein ausgereifter Liquiditätsplan von immenser Bedeutung, denn fehlende Liquiditätsmittel führen viele Firmen oft an den Rand der Insolvenz. Daher sollte ein Liquiditätsplan über wenigstens sechs, besser noch über zwölf Monate im Voraus erstellt werden. Der Liquiditätsplan steht dann im Gegensatz zur regulären Buchführung. In letzterer werden die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben verzeichnet. Der Liquiditätsplan dagegen verzeichnet die zu erwarten- den Einnahmen und Ausgaben der kommenden Monate. Der Liquiditätsplan sollte die Einnahmen und Ausgaben ebenso ordnen, wie dies in der Buchführung geschieht, also beispielsweise in die Bereiche Mieten, Kredittilgungen, Steuerzahlungen,  Löhne und Gehälter usw. Die fixen Kosten, welche für Personal oder für die Miete der Büroräume entstehen sind noch recht einfach zu schätzen. Sie bleiben schließlich immer annähernd gleich. Weiterlesen

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Die Insolvenz durch Abweisung mangels Masse verhindern

Ratgeber zur Regelinsolvenz: Eine Insolvenz kann durch Abweisung mangels Masse nach § 26 der InsO versagt werden. Diese Eventualität der Insolvenzabweisung tritt ein, wenn das Gericht die Eröffnung vom Insolvenzverfahren verweigert, weil die Gerichtskosten der Insolvenz vermutlich nicht aus dem verwertbaren Vermögen des Unternehmers beglichen werden können…

Abweisung mangels Masse in der Insolvenz nach § 26 der InsO

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Die Regelinsolvenz kommt nur für Unternehmer und ehemals Selbstständige mit unüberschaubaren Schulden bzw. Schulden aus Arbeitsverhältnissen in Frage. Hierbei kann es jedoch zu einer Abweisung mangels Masse nach § 26 der InsO kommen. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Geld Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten vom Insolvenzverfahren zu tragen. Dabei ist zu beachten, dass eine Abweisung mangels Masse keine Restschuldbefreiung ermöglicht. Sollte es zu einer solchen Masse Abweisung kommen, ist diese öffentlich bekannt zu machen, und zwar im Bundesanzeiger. Vor der öffentlichen Bekanntmachung im Bundesanzeiger werden die Gläubiger sowie der Insolvenzverwalter und der Schuldner vom Insolvenzgericht über die Abweisung mangels Masse und die damit verbundene Einstellung vom Regelinsolvenzverfahren informiert. Weiterlesen

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Außergerichtlicher Einigungsversuch zur Schuldenbereinigung

Verbraucherinsolvenz Tipp: Bevor beim Insolvenzgericht der Antrag auf Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz gestellt werden kann, muss vorab ein außergerichtlicher Einigungsversuch (AEV) zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern versucht werden. Die außergerichtliche Einigung ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt und ein vorgeschriebener Bestandteil im Verbraucherinsolvenzverfahren…

Der außergerichtliche Einigungsversuch zur Schuldenbereinigung ist wichtig

Bild © Jeremias Münch (Fotolia)

Für den außergerichtlichen Einigungsversuch empfiehlt es sich, schon bevor beim Gericht der Eröffnungsantrag für das Verbraucherinsolvenzverfahren gestellt wird, die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungsstelle kann hilfreich zur Seite stehen, um den wichtigen Schuldenbereinigungsplan zu erstellen, der ein wesentlicher Bestandteil des außergerichtlichen Einigungsversuchs ist. Dabei muss zunächst eine Aufstellung sämtlicher Gläubiger angefertigt werden. Können diese aufgrund fehlender Unterlagen nicht so ohne Weiteres ermittelt werden, ist es ratsam, Anfragen bei Auskunfteien oder der Schufa zu stellen. Dort bekommt man in der Regel Auskunft über die aktuellen Einträge eines Schuldners, dessen Gläubiger und die Forderungshöhe. Hat man alle Gläubiger ermittelt und auch die Forderungen sorgfältig aufgelistet, geht es an die Aufstellung des Schuldenbereinigungsplans. Weiterlesen

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