Bei einer drohenden Insolvenz, egal ob es sich dabei um eine Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen oder eine Regelinsolvenz für Selbstständige und Freiberufler handelt, ist die Beratung immer der erste Schritt und das wichtigste Instrument, um geeignete Maßnahmen zum Abwenden der existenzbedrohenden Situation ergreifen zu können. Selbst wenn eine Unternehmensinsolvenz schon eingetreten ist und die bedrohten Unternehmensziele nur noch mittels einer Unternehmenssanierung zu retten sind, sollte jeder Unternehmer eine Insolvenzberatung in Anspruch nehmen und die Erfolgsaussichten, in Bezug auf ein Insolvenzplanverfahren als betriebswirtschaftlich sinnvolle Sanierungsalternative, durch einen neutralen Berater überprüfen lassen …
Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der Insolvenz ist die Möglichkeit, sich dauerhaft von aufgelaufenen Schulden zu befreien und eine gute wie auch kompetente Beratung zur Insolvenz ist der erste Schritt um wieder schuldenfrei zu werden. Was früher als schwarzer Fleck auf der weißen Weste eines jeden Selbstständigen galt, kann heutzutage ein höchst geeignetes Instrument sein, die eigene Firma nachhaltig zu sanieren. Kein Wunder angesichts der vielen verschiedenen Probleme, denen sich ein Unternehmer in Unternehmenskrisen gegenübergestellt sieht. Durch ein Insolvenzverfahren erhält der Unternehmer eine sehr gute Gelegenheit, den Blick für das Wesentliche zurückzugewinnen und hat die nachhaltige Möglichkeit, zusammen mit dem Insolvenzverwalter, unter der Schutzglocke von einem Insolvenzplanverfahren, seine Unternehmensstrukturen neu aufzubauen.
Um eine erfolgreiche Unternehmenssanierung in Form einer Insolvenz umzusetzen, sollte die Firmensanierung jedoch außerordentlich gut geplant werden. Um eine erfolgreiche wie auch nachhaltige Sanierung durch ein Insolvenzverfahren zu ermöglichen, sollte idealer Weise bereits vor der Insolvenz Anmeldung ein solides Konzept für das Unternehmen entwickelt werden und rechtzeitig vor Antragstellung, unter Hilfe der Insolvenzberatung, die Möglichkeiten zur Finanzierung vom Sanierungsprozess geprüft werden. Ein guter Berater zeichnet sich dadurch aus, dass er als Insolvenzberater zunächst dem Schuldner hilft, sich einen Überblick über die tatsäch- liche finanzielle Situation zu verschaffen. Ebenso wichtig ist die rechtzeitige Beratung, besonders vor dem Hintergrund drohender strafrechtlicher Verfolgungen aus dem Bereich der Insolvenzstraftaten, z.B. wegen Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung oder Verletzung der Buchführungspflicht.
Steht der Gang in die Regelinsolvenz an, so müssen gerade GmbH Geschäftsführer mit zahlreichen Risiken rechnen, welche eine persönliche Haftung betreffen. Hierzu zählt insbesondere eine strafrechtliche Verantwortung wegen Verstoß gegen die Antragspflicht (Regelinsolvenz) sowie die Begünstigung von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit oder das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen an die Sozialversicherungsträger. Ein weiterer schwerer, nicht zu unterschätzender Punkt, für den ein Geschäftsführer schon vor dem Regelinsolvenzverfahren haftbar gemacht werden kann, liegt in den unkorrekten Abgaben der Steueranmeldungen. Das gilt natürlich insbeson- dere für die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer, welche lediglich treuhänderisch verwaltet werden und zu deren korrekter Weiterleitung an das Finanzamt, der Unternehmer verpflichtet ist. Doch nicht nur die Regelinsolvenz birgt Fallstricke, auch Schuldner die eine Verbraucherinsolvenz anstreben, sollten sich über die für Verbraucher anzuwendende Verfahrensart rechtzeitig informieren und beraten lassen.
Droht der Gang in die Verbraucherinsolvenz, sollten alle Verbraucher eine ausführliche Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, denn wer als Ziel die Schuldenfreiheit hat, muss sich auch im Verbraucherinsolvenzverfahren an bestimmte Regeln halten. So müssen schon bei dem Antrag auf Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz, dem Insolvenzgericht z.B. spezielle Antragsunterlagen zum außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan vorgelegt werden und auch während der sehr langen sechs jährigen Wohlverhaltensperiode müssen Schuldner sich streng an die Obliegenheiten halten. Die Obliegenheiten (Pflichten) der Schuldner werden auch bei der Verbraucheinsolvenz durch die Insolvenzordung (InsO) geregelt und die Einhaltung dieser Pflichten ist für Schuldner äußerst wichtig, denn wer nach der Wohlverhaltensphase seine Restschuldbefreiung erhalten möchte, darf im gesamten Insolvenzverfahren gegen keine der Obliegenheiten verstoßen.
Fazit: Egal ob Verbraucherinsolvenzverfahren oder Regelinsolvenzverfahren, das Insolvenzrecht birgt viele Fallstricke. Daher ist es für Schuldner sinnvoll, bereits bei den ersten Anzeichen von finanziellen Schwierigkeiten, eine Insolvenzberatung in Anspruch zu nehmen. Erfahrungsgemäß werden die besten Erfolge bei einer frühen Inanspruchnahme des Beratungsangebotes erzielt und anhand der wirtschaft-lichen und persönlichen Voraussetzungen kann gemeinsam ein individueller Lösungsansatz gefunden werden. Wobei das Beratungsgespräch rechtzeitig vor dem Insolvenzverfahren geführt werden muss.