Bei drohender Insolvenz ist eine gute Beratung wichtig

Bei einer drohenden Insolvenz, egal ob es sich dabei um eine Verbraucherinsolvenz für Privatpersonen oder eine Regelinsolvenz für Selbstständige und Freiberufler handelt, ist die Beratung immer der erste Schritt und das wichtigste Instrument, um geeignete Maßnahmen zum Abwenden der existenzbedrohenden Situation ergreifen zu können. Selbst wenn eine Unternehmensinsolvenz schon eingetreten ist und die bedrohten Unternehmensziele nur noch mittels einer Unternehmenssanierung zu retten sind, sollte jeder Unternehmer eine Insolvenzberatung in Anspruch nehmen und die Erfolgsaussichten, in Bezug auf ein Insolvenzplanverfahren als betriebswirtschaftlich sinnvolle Sanierungsalternative, durch einen neutralen Berater überprüfen lassen …

Insolvenzrecht Ratgeber

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Ein nicht zu unterschätzender Vorteil der Insolvenz ist die Möglichkeit, sich dauerhaft von aufgelaufenen Schulden zu befreien und eine gute wie auch kompetente Beratung zur Insolvenz ist der erste Schritt um wieder schuldenfrei zu werden. Was früher als schwarzer Fleck auf der weißen Weste eines jeden Selbstständigen galt, kann heutzutage ein höchst geeignetes Instrument sein, die eigene Firma nachhaltig zu sanieren. Kein Wunder angesichts der vielen verschiedenen Probleme, denen sich ein Unternehmer in Unternehmenskrisen gegenübergestellt sieht. Durch ein Insolvenzverfahren erhält der Unternehmer eine sehr gute Gelegenheit, den Blick für das Wesentliche zurückzugewinnen und hat die nachhaltige Möglichkeit, zusammen mit dem Insolvenzverwalter, unter der Schutzglocke von einem Insolvenzplanverfahren, seine Unternehmensstrukturen neu aufzubauen.

Unternehmenssanierung Ratgeber

Unternehmenssanierung © Maxfx (Fotolia)

Um eine erfolgreiche Unternehmenssanierung in Form einer Insolvenz umzusetzen, sollte die Firmensanierung jedoch außerordentlich gut geplant werden. Um eine erfolgreiche wie auch nachhaltige Sanierung durch ein Insolvenzverfahren zu ermöglichen, sollte idealer Weise bereits vor der Insolvenz Anmeldung ein solides Konzept für das Unternehmen entwickelt werden und rechtzeitig vor Antragstellung, unter Hilfe der Insolvenzberatung, die Möglichkeiten zur Finanzierung vom Sanierungsprozess geprüft werden. Ein guter Berater zeichnet sich dadurch aus, dass er als Insolvenzberater zunächst dem Schuldner hilft, sich einen Überblick über die tatsäch- liche finanzielle Situation zu verschaffen. Ebenso wichtig ist die rechtzeitige Beratung, besonders vor dem Hintergrund drohender strafrechtlicher Verfolgungen aus dem Bereich der Insolvenzstraftaten, z.B. wegen Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung oder Verletzung der Buchführungspflicht.

Regelinsolvenz Ratgeber

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Steht der Gang in die Regelinsolvenz an, so müssen gerade GmbH Geschäftsführer mit zahlreichen Risiken rechnen, welche eine persönliche Haftung betreffen. Hierzu zählt insbesondere eine strafrechtliche Verantwortung wegen Verstoß gegen die Antragspflicht (Regelinsolvenz) sowie die Begünstigung von Gläubigern bei Zahlungsunfähigkeit oder das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen an die Sozialversicherungsträger. Ein weiterer schwerer, nicht zu unterschätzender Punkt, für den ein Geschäftsführer schon vor dem Regelinsolvenzverfahren haftbar gemacht werden kann, liegt in den unkorrekten Abgaben der Steueranmeldungen. Das gilt natürlich insbeson- dere für die Umsatzsteuer und die Lohnsteuer, welche lediglich treuhänderisch verwaltet werden und zu deren korrekter Weiterleitung an das Finanzamt, der Unternehmer verpflichtet ist. Doch nicht nur die Regelinsolvenz birgt Fallstricke, auch Schuldner die eine Verbraucherinsolvenz anstreben, sollten sich über die für Verbraucher anzuwendende Verfahrensart rechtzeitig informieren und beraten lassen.

Verbraucherinsolvenz Ratgeber

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Droht der Gang in die Verbraucherinsolvenz, sollten alle Verbraucher eine ausführliche Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, denn wer als Ziel die Schuldenfreiheit hat, muss sich auch im Verbraucherinsolvenzverfahren an bestimmte Regeln halten. So müssen schon bei dem Antrag auf Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz, dem Insolvenzgericht z.B. spezielle Antragsunterlagen zum außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan vorgelegt werden und auch während der sehr langen sechs jährigen Wohlverhaltensperiode müssen Schuldner sich streng an die Obliegenheiten halten. Die Obliegenheiten (Pflichten) der Schuldner werden auch bei der Verbraucheinsolvenz durch die Insolvenzordung (InsO) geregelt und die Einhaltung dieser Pflichten ist für Schuldner äußerst wichtig, denn wer nach der Wohlverhaltensphase seine Restschuldbefreiung erhalten möchte, darf im gesamten Insolvenzverfahren gegen keine der Obliegenheiten verstoßen.

Fazit: Egal ob Verbraucherinsolvenzverfahren oder Regelinsolvenzverfahren, das Insolvenzrecht birgt viele Fallstricke. Daher ist es für Schuldner sinnvoll, bereits bei den ersten Anzeichen von finanziellen Schwierigkeiten, eine Insolvenzberatung in Anspruch zu nehmen. Erfahrungsgemäß werden die besten Erfolge bei einer frühen Inanspruchnahme des Beratungsangebotes erzielt und anhand der wirtschaft-lichen und persönlichen Voraussetzungen kann gemeinsam ein individueller Lösungsansatz gefunden werden. Wobei das Beratungsgespräch rechtzeitig vor dem Insolvenzverfahren geführt werden muss.

Risiken und Haftbarkeit bei der Insolvenzverschleppung

Die Insolvenzverschleppung zählt zu den sogenannten Bankrott Straftaten und die mit einer verschleppten Insolvenz verbundenen Haftungsrisiken werden von sehr vielen Firmeninhabern oft unterschätzt. In Deutschland muss jeder Firmeninhaber jederzeit die im Geschäftsverkehr erforderliche Sorgfalt wahren und hat gemäß § 15a der InsO die Verpflichtung, sich ständig über das wirtschaftliche Unternehmensgeschehen zu informieren. Die gesetzliche Haftbarkeit, welche etwa durch das Hinauszögern von wichtigen Maßnahmen oder dem Unterlassen von entscheidenden Schritten entsteht, wird im Insolvenzrecht durch die Insolvenzantragspflicht (Regelinsolvenz) definiert und ist immens, weshalb unbedingt ein rechtzeitiges Handeln geboten ist …

Insolvenzverschleppung

Insolvenzverschleppung © V. Voronin (Fotolia)

Gerade der Geschäftsführer muss bei einer Insolvenz- verschleppung mit zahlreichen Risiken rechnen, die seine persönliche Haftung betreffen. So gilt generell, dass eine Insolvenzverschleppung nach § 15a der Insolvenzordnung vorliegt, wenn die Zahlungsunfähigkeit nach § 17 InsO oder die Überschuldung des Unternehmens nach § 19 InsO gegeben ist. In diesem Fall ist der Geschäftsführer verpflichtet, binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen. Versäumt er diese Frist, liegt eine Insolvenz- verschleppung vor. Leistet der Geschäftsführer während der Zeit Zahlungen an Gläubiger, so haftet er dem Unternehmen gegenüber persönlich für diese Zah- lungen, da sie aufgrund der vorliegenden Insolvenz nicht mehr hätten getätigt werden dürfen. Darüber hinaus haftet der Geschäftsführer nach § 15a der Insolvenzordnung, wenn Zahlungen an Gesellschafter, etwa zur Rückführung von Gesellschafterdarlehen geleistet wurden, obwohl eine Weiterlesen

Vorteile und Nachteile einer EU Insolvenz in England

Wenn ein verschuldeter Staatsbürger aus der Bundesrepublik Deutschland eine EU Insolvenz in England durchführen möchte, muss sich dieser Schuldner genau über das englische Insolvenzverfahren (Bankruptcy) informieren, denn der Insolvency Act birgt nicht nur Vorteile (fresh start) sondern auch entscheidende Nachteile (Center of Main Interest) und damit die in England erlangte britische Restschuldbefreiung später auch in der Bundesrepublik anerkannt wird, sollte sich der verschuldete Bürger immer über die Vorteile und die Nachteile, welche das Insolvenzverfahren im Vereinigten Königreich von Großbritannien birgt, im klaren sein …

EU Insolvenz in England

Insolvenz in England © Bikeworldtravel (Fotolia)

Die Insolvenz in England ist längst nicht mehr nur für englische Staatsbürger möglich. Auch deutsche Bürger können von den Vorteilen, welche die englische Insolvenz mit sich bringt, profitieren. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sie gewisse Einschnitte in ihren Alltag hinnehmen. Da diese Einschnitte nicht zu unterschätzen sind, sollte die englische Insolvenz keinesfalls vorschnell in Angriff genommen werden. Eine umfassende Beratung, etwa durch einen Fachanwalt, der sich auf die Insolvenz in England spezialisiert hat, kann einen ersten Anhaltspunkt darüber geben, wann sich eine EU Insolvenz in England für den Einzelnen lohnt und wann aufgrund der ebenso vielfältigen Nachteile doch besser von dieser Möglichkeit der Schuldenbefreiung abgesehen werden sollte. Insbesondere Familienmenschen tun sich schwer mit dem Schritt in die englische Insolvenz. Schließlich müssen sie sich dabei einen Hauptwohnsitz im Vereinigten Weiterlesen

Die Forderungsaufstellung für das Insolvenzverfahren

Spätestens wenn eine Verbraucherinsolvenz eingeleitet wird, muss der Schuldner beim Gericht eine Aufstellung aller Forderungen einreichen, wobei die Gläubigerseite die von Schuldnerseite angeforderte Forderungsaufstellung, in aller Regel kostenfrei aushändigen muss, denn strebt ein Schuldner ein Verbraucherinsolvenzverfahren an, sind alle Gläubiger laut § 305 Abs. 2 der InsO dazu verpflichtet, dem Schuldner eine rechtlich einwandfreie Forderungsaufstellung auszuhändigen, wobei diese detaillierte Forderungsaufstellung unbedingt den Forderungsgrund wie auch die Forderungshöhe und neben Zinsen und Kosten auch noch weitere wichtige Details ausweisen muss …

Forderungsaufstellung

Forderungsaufstellung © Franz Pfluegl (Fotolia)

Für das Verbraucherinsolvenzverfahren ist eine Aufstel- lung der Forderung, die von Gläubigerseite gegenüber der Schuldnerseite auszuhändigen ist, unumgänglich. Wobei die in der Forderungsaufstellung gestellte Forderung vom Gläubiger nach § 497 Abs. 3 bzw. § 367 Abs. 1 BGB kostenlos aufgeschlüsselt werden sollte und der genaue Forderungsbetrag anschließend vom Schuldner auf seine Korrektheit hin, überprüft werden muss. Wenn also ein Schuldner ein Privatinsolvenzverfahren anstrebt, sind alle Gläubiger gemäß § 305 Abs. 2 der Insolvenzordnung rechtlich dazu verpflichtet, der Schuldnerseite eine detaillierte Forderungsaufstellung auszuhändigen. Die Forderungsaufstellung muss die Gläubigerseite immer auf eigene Kosten übernehmen, wenn in der Forderungsaufstellung ein Hinweis auf einen bereits beim Insolvenzgericht eingereichten Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens enthalten ist oder wenn dieser Weiterlesen

Wohlverhaltensphase Obliegenheiten für Verbraucher

Nach einem erfolgreich durchlaufenen Verbraucherinsolvenzverfahren beginnt für den Schuldner die sogenannte Wohlverhaltensphase. Innerhalb dieser sechs jährigen Wohlverhaltensphase werden dem/der verschuldeten Verbraucher/in einige Pflichten auferlegt, die Obliegenheiten genannt werden und welche durch die bundesdeutsche Insolvenzordnung geregelt sind. Die Einhaltung der Obliegenheiten während der Wohlverhaltensphase ist für den Schuldner sehr wichtig, denn eine Verletzung dieser Obliegenheiten kann laut deutschen Insolvenzrecht, ein Versagungsgrund für die Restschuldbefreiung darstellen und somit die ersehnte Schuldenfreiheit verhindern …

Wohlverhaltensphase Obliegenheiten in der Verbraucherinsolvenz

Obliegenheiten © Joachim B. Albers (Fotolia)

Die Obliegenheiten für die Wohlverhaltensphase sind in der Insolvenzordnung (InsO) genau geregelt und für alle Verbraucher (Schuldner) öffentlich zugänglich. So heißt es in § 295 InsO, dass Schuldner/Schuldnerinen während der gesamten Wohlverhaltensphase dazu verpflichtet sind, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Sofern keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, muss der Schuldner sich um die Aufnahme einer solchen Tätigkeit bemühen. Dabei gilt nahezu jede Arbeit als zumutbar, selbst wenn es sich um eine auswärtige Tätigkeit, eine Aushilfstätigkeit oder eine Tätigkeit handelt, welche nicht mit dem bisher ausgeübten Beruf übereinstimmt. Es reicht hierbei nicht aus, dass der Schuldner seine Arbeitskraft nur für die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stellt. Er muss seine eigenen Bemühungen, etwa in Form von Bewerbungen, über die gesamte Zeit der laufenden Wohlverhaltensphase nachweisen können. Sollte er diese Obliegenheit Weiterlesen

Wohlverhaltensperiode Obliegenheiten für Selbstständige

Mit der rechtskräftigen Ankündigung der Restschuldbefreiung beginnt die Laufzeit der sechs jährigen Wohlverhaltensperiode, wobei der verschuldete Selbständige innerhalb dieser Wohlverhaltensperiode vom Amtsgericht einige Pflichten auferlegt bekommt, welche Obliegenheiten genannt werden und die eine Abtretungserklärung gegenüber den Gläubigern bzw. dem Treuhänder darstellen. Für Selbstständige ist die Einhaltung der Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode äußerst wichtig, denn eine Verletzung dieser Obliegenheiten im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens, kann ein Versagungsgrund für die angestrebte Restschuldbefreiung darstellen …

Wohlverhaltensperiode Obliegenheiten in der Regelinsolvenz

Obliegenheiten © Dron (Fotolia)

In einem Regelinsolvenzverfahren müssen Selbstständige sich mit anderen Regelungen auseinander setzen, als es bei Schuldnern der Fall ist, die einer nichtselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Bis zum Jahre 2007 galt die Regelung, dass Selbstständige während des laufenden Regelinsolvenzverfahrens den pfändbaren Betrag des tatsächlich erzielten Gewinns an den Insolvenzverwalter abführen mussten. Ab 2007 wird für die Regelinsolvenz eine andere Regelung getroffen. Diese Regelung besagt, dass nur noch fiktive Beträge an den Insolvenzverwalter abgeführt werden müssen. Diese sogenannten fiktive Beträge wurden bei der alten Regelung zwar auch in der Wohlverhaltensperiode angesetzt, nicht aber in der Phase des eigentlichen Insolvenzverfahrens. Seit 2007 werden diese grundsätzlich angesetzt. Diese fiktiven Beträge sind auch der Grund für die Bezeichnung des fiktiven Verfahrens und werden weder vom Gericht, noch vom Weiterlesen

Mehr Selbstbehalt seit 2011 durch neue Pfändungstabelle

Bei einer Insolvenz wird der notwendige Selbstbehalt für Schuldner (Eigenbedarf) in der Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO festgelegt und bietet allen Schuldnern in Form von Pfändungsfreigrenzen die Sicherheit, das Schuldner welche von Lohnpfändungen betroffen sind, über einen pfändungsfreien Geldbetrag in der Insolvenzzeit verfügen können. Im Rahmen der Pfändungsfreigrenzenverordnung wurde dieser Selbstbehalt bez. Eigenbedarf zum 01. Juli 2011 angehoben und die neuen Pfändungsfreibeträge in der Pfändungstabelle vom Bundesjustizministerium an dem im Einkommensteuer- gesetz festgelegten Eigenbedarf, für die Jahre 2011, 2012 sowie 2013 angepasst …

Neue Pfändungstabelle mit mehr Selbstbehalt ab Juli 2011

Pfändungstabelle © Jakub Krechowicz (Fotolia)

Da für Schuldner/innen der notwendige Selbstbehalt vom Bundesjustizministerium alle zwei Jahre angepasst wird, natürlich immer entsprechend der Entwicklung vom steuerlichen Grundfreibetrag nach § 32a Absatz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (§ 850c Absatz 2a ZPO), hat die neue Pfändungstabelle vom 01.07.2011 bis einschließlich 30.06.2013 Gültigkeit, obwohl sie erstmals wieder nach nunmehr sechs Jahren vom Bundesjustizministerium erhöht wurde. Die in der Pfändungstabelle enthaltenen Pfändungsfreigrenzen finden ihre Grundlage in § 850c der Zivilprozessordnung. Im Grunde sagt der Paragraph § 850c der Zivilprozessordnung aus, dass die Pfändungsfreigrenzen in regelmäßigen Abständen an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst werden müssen und das ist nach so langer Zeit unbedingt wieder einmal nötig geworden. Mit dieser Regelung wird sichergestellt, dass dem Schuldner oder der Schuldnerin im Fall einer Weiterlesen

Voraussetzungen zur Erteilung der Restschuldbefreiung

Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Sinne von § 286 der InsO erfolgt immer durch das Insolvenzgericht und ist an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft. Der zu erteilende Schuldenerlass ist das Ziel des Restschuldbefreiungsverfahrens und kann sowohl durch ein Regelinsolvenz- als auch durch ein Verbraucherinsolvenzverfahren erreicht werden, wobei es bei einem Insolvenzplanverfahren sogar zu einer vorzeitigen Erteilung der Restschuldbefreiung kommen kann. Dabei befasst sich das Gericht mit den Voraussetzungen zur Erteilung der Restschuldbefreiung immer erst dann, wenn das jeweils eröffnete Insolvenzverfahren kurz vor dem Abschluss steht …

Restschuldbefreiung und vorzeitige Restschuldbefreiung

Restschuldbefreiung © Tobias Kaltenbach (Fotolia)

Diese Tatsachen ergeben sich aus der Insolvenzordnung, welche besagt, dass eine Restschuldbefreiung in beiden Insolvenzverfahrensvarianten möglich ist, wobei eine vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung ebenfalls möglich ist, aber an ganz bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Als wichtigste Grundlage für die Möglichkeit einer allgemeinen Restschuldbefreiung, welche erst nach Ablauf der Wohlverhaltenszeit erteilt werden kann, ist der Antrag auf selbige zu sehen. Dieser sollte, so wünscht es die InsO nach § 287, direkt mit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden. Spätestens jedoch muss der Restschuldbefreiungsantrag gemäß § 20, zwei Wochen nach dem Antrag auf Verfahrenseröffnung gestellt werden, wenn der Schuldner vom Insolvenzgericht auf die Möglichkeit der Restschuldbefreiung hingewiesen wurde. Verstreicht diese Frist, ohne dass ein entsprechender Antrag auf Restschuldbefreiung nach § 286 der Weiterlesen

Schlechtes Forderungsmanagement kann Insolvenz auslösen

Bei hohem Umlaufvermögen durch offene Forderungen mit Zahlungskonditionen von mehr als 30 Tage oder bei Forderungsausfälle durch verspätete Zahlungseingänge der Kundenrechnungen, ist meist ein schlechtes Forderungsmanagement der häufigste Grund, welcher zu einer vorübergehenden Unternehmenskrise und damit zu einer Insolvenz führen kann. Durch das unzureichende Forderungsmanagement, wozu auch hinaus gezögerte Rechnungsstellungen von offenen Forderungen gehören, können ernsthafte Liquiditätsprobleme entstehen, welche bis zur eigenen Zahlungsunfähigkeit führen und schnell in einem Unternehmenskonkurs enden können …

Forderungsmanagement

Forderungsmanagement © Falko Matte (Fotolia)

Aus diesem Grund sollte jeder Unternehmer bestrebt sein, sein Forderungsmanagement auszubauen und effektiv zu gestalten. Für ein sehr effektives Forderungsmanagement stehen ihm dabei die verschiedensten Möglichkeiten zur Verfügung. Einige lassen sich sofort in die Tat umsetzen, andere bedürfen einer gewissen Vorbereitungsphase. Den- noch sollten Unternehmen ihr Forderungsmanagement immer wieder aufs Neue auf den Prüfstand stellen, da die Gefahr andernfalls einfach zu groß ist, Forderungsausfälle und verspätete Zahlungen zu riskieren, welche langfristig wiederum einen Liquiditätsengpass und im schlimmsten Fall sogar die Insolvenz zur Folge haben. Als einfachste Lösung für ein effektives Forderungsmanagement ist die regelmäßige und vor allem zügige Rechnungsstellung zu nennen. Diese sollte für eine sicherstellende Liquidität vom Unternehmen, stets sofort nach Erledigung eines Auftrages erfolgen. Statt ernsthafte Liquiditätsprobleme Weiterlesen

Schuldenbereinigungsverfahren & Schuldenbereinigungsplan

Im Schuldenbereinigungsverfahren stellt ein qualifizierter Schuldenbereinigungsplan mit die wichtigste Grundlage für Schuldner dar, die ein Privatinsolvenzverfahren in Deutschland anstreben, denn laut deutschem Insolvenzrecht muss jeder Schuldner eine Schuldenbereinigung durchführen und die Schuldenbereinigung teilweise auch schon vor der Eröffnung des Verfahrens seinen Gläubigern vorschlagen. Die beiden Möglichkeiten der Schuldenbereinigung sind im Schuldenbereinigungsverfahren festgeschrieben, wobei deutsche Schuldner zwischen dem außergerichtlichen und dem gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan unterscheiden müssen …

Außergerichtlicher und gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan

Schuldenbereinigung © Kab Vision (Fotolia)

Wer als Privatperson eine Insolvenz Anmelden möchte, muss dem Insolvenzgericht schon bei der Antragstellung zur Insolvenz, eine Bescheinigung vorlegen, welche ihm das Scheitern der Verhandlungen zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung bescheinigen tut. Daher wird im Schuldenbereinigungsverfahren der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan immer als erstes erarbeitet. Entscheidend bei dem Plan ist, dass keiner der Gläubiger durch den Plan benachteiligt wird und eine angemessene Schuldenbereinigung möglich wird, welche jedoch aber auch vom Schuldner geleistet werden kann. Der Schuldenbereinigungsplan muss vollständig wie auch sorgfältig ausgefüllt werden, da er als ein spezielles Formular dem Antrag auf Verfahrenseröffnung angehört und zusammen mit den anderen Antragsunterlagen beim Insolvenzgericht nach § 311 Abs. 1 der InsO, eingereicht werden muss. Hierbei sollte sich der Schuldner unbedingt von Weiterlesen

Stundung der Insolvenzverfahren Kosten nach § 4a der InsO

Die Stundung der Insolvenzverfahren Kosten nach § 4a der InsO können insbesondere mittellose Schuldner anstreben, welche über kein ausreichendes Vermögen verfügen oder deren Geldvermögen nicht annähernd ausreichen wird, um die Kostennote vom Insolvenzverfahren mit eigenen Finanzmitteln zu bestreiten. Sollten keine eigenen Vermögenswerte vorhanden sein, können die Schuldner beim Insolvenzgericht laut Insolvenzordnung eine Stundung der Insolvenzverfahren Kosten beantragen, wobei es bei dem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten gleichgültig ist, ob vom Schuldner eine Verbraucherinsolvenz oder eine Regelinsolvenz angestrebt wird …

Insolvenzverfahren Kosten Stundung

Stundung der Kosten © Digitalpress (Fotolia)

Bei einer Stundung der Insolvenzverfahren Kosten nach dem § 4a der InsO ist es sehr wichtig, das der Antrag auf Stundung der Insolvenzverfahren Kosten grundsätzlich schriftlich gemeinsam mit dem Antrag auf die Eröffnung vom Insolvenzverfahren und mit dem Antrag auf die Restschuldbefreiung beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen ist. Alle Insolvenzgerichte halten, egal ob nun ein Regelinsolvenzverfahren angestrebt wird oder ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren angestrebt wird, dafür immer entsprechende Vordrucke bereit. Jedoch kommen in den Genuss einer Insolvenzverfahren Kosten Stundung ausschließlich natürliche Personen, in deren Kreis aber auch Selbstständige gehören. Wobei juristische Personen wie GmbH Geschäftsführer oder AG Gesellschafter hingegen, eine Stundung der Insolvenzverfahren Kosten nicht beantragen können. Weiterhin muss dem Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten eine Aufstellung Weiterlesen

Factoring bietet dem Liquiditätsmanagement mehr Liquidität

Die sinkende Zahlungsmoral wie auch das lange Warten auf ausstehende Rechnungen und die dadurch entstehenden offenen bzw. fehlenden Liquiditätsmittel, welche meist durch den Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Form einer Verschleppung von Zahlungszielen entstehen, führen die betroffenen Mittelständler oft an den Rand einer Unternehmensinsolvenz. In diesen Liquiditätskrisen bietet das Factoring kurzfristig mehr Flexibilität für das Liquiditätsmanagement und erhöht die Liquidität sofort, denn durch das Factoring werden bestehende Forderungen aus Warenlieferungen oder aus Dienstleistungen unmittelbar in disponible Geldwerte umgewandelt …

Im Liquiditätsmanagement sorgt Factoring für mehr Liquidität

Liquiditätsmanagement © Alterfalter (Fotolia)

Ohne die nötigen Liquiditätsmittel ist ein Unternehmen nicht handlungsfähig. Kommt jetzt auch noch ein nicht sehr ausgereiftes Liquiditätsmanagement dazu, kann das Unternehmen seine Liquidität verlieren, was wiederum an den Rand einer Unternehmensinsolvenz führen kann. Doch was hat Factoring mit einem nicht ausgereiften Liquiditätsmanagement zu tun und welche Vorteile bietet Factoring bei einem schlechten Liquiditätsmanagement für die Unternehmenssanierung? Durch ein ausgelagertes Factoring können die meisten Unternehmen schließlich ihre Liquidität wieder steigern und das Unternehmen sanieren. Damit ist im Grunde genommen nichts anderes gemeint, als das Forderungen, welche das Unternehmen seinen Kunden gegenüber hat, an ein Factoring Unternehmen (Factorer) verkauft werden und diese Forderungen unmittelbar in disponible Geldwerte umgewandelt werden. Der Factorer zahlt sofort einen prozentualen Anteil Weiterlesen

Insolvenz Anmelden welches Insolvenzverfahren wählen

Wer seine Schuldenlast nicht mehr schultern kann, darf eine Insolvenz Anmelden und sich in Deutschland mittels Insolvenzverfahren entschulden, wobei diese Möglichkeit des Schuldenabbaus nicht nur zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen sondern auch sehr viele Privathaushalte nutzen, weshalb in Deutschland auch die Anzahl der Verfahrensanmeldungen deutlich zugenommen hat. Wer als deutscher Bürger der Schuldenfalle entkommen möchte und sich durch ein Insolvenzverfahren finanziell sanieren möchte, muss sich zuallererst überlegen, ob er als ein Selbstständiger oder als eine Privatperson die Insolvenzverfahrensanmeldung durchführt …

Mit welchem Insolvenzverfahren sollten die Schuldner die Insolvenz Anmelden?

Verfahrensanmeldung © Nick Stabel (Fotolia)

Doch welches Insolvenzverfahren ist für eine schnelle Schuldenbefreiung das Richtige? Welche Verfahrensart ist anzuwenden? Das Regelinsolvenzverfahren oder doch das Verbraucherinsolvenzverfahren? Um diese Frage zu klären, sollte erst einmal ein gewisses Grundwissen über die beiden Arten des Insolvenzverfahrens bestehen. Denn nicht Jeder kann und darf beide Varianten gleichermaßen anmelden. Betrachten wir zunächst mal das Verbraucher- insolvenzverfahren, welches auch als das vereinfachte Insolvenzverfahren bekannt ist. Dieses Verfahren kommt ausschließlich für Privatpersonen in Frage. Vereine und Unternehmen sind davon ausgeschlossen. Ausnahmen gelten beim vereinfachten Insolvenzverfahren jedoch für ehemals Selbstständige und Freiberufler. Sie müssen, um das Verbraucherinsolvenzverfahren für sich nutzen zu können, jedoch überschaubare Vermögensverhältnisse nachweisen. Das bedeutet, dass bei Weiterlesen

Ein guter Liquiditätsplan schützt vor Liquiditätskrisen

Ein flexibles Liquiditätsmanagement setzt zwingend einen sehr guten Liquiditätsplan voraus, welcher die Firmen vor Liquiditätskrisen schützt und zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichts beiträgt, denn nicht wenige Selbstständige, Freiberufler wie auch Firmeninhaber verlieren immer öfter den Überblick über die eigenen Liquiditätsreserven und geraten dadurch in eine Liquiditätskrise, wobei die fehlende bzw. nicht vorhandene Liquidität dann oftmals in eine Insolvenz führt. Für Firmen ist daher ein ausgereifter Liquiditätsplan sehr wichtig, denn die Planung der Liquidität schützt die Firmen vor unliebsamen Überraschungen und vor Liquiditätskrisen …

Liquiditätskrisen durch einen Liquiditätsplan verhindern!

Liquiditätsplan © Pulwey (Fotolia)

Für Unternehmer, Selbstständige oder Freiberufler ist ein ausgereifter Liquiditätsplan von immenser Bedeutung, denn fehlende Liquiditätsmittel führen viele Firmen oft an den Rand der Insolvenz. Daher sollte ein Liquiditätsplan über wenigstens sechs, besser noch über zwölf Monate im Voraus erstellt werden. Der Liquiditätsplan steht dann im Gegensatz zur regulären Buchführung. In letzterer werden die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben verzeichnet. Der Liquiditätsplan dagegen verzeichnet die zu erwarten- den Einnahmen und Ausgaben der kommenden Monate. Der Liquiditätsplan sollte die Einnahmen und Ausgaben ebenso ordnen, wie dies in der Buchführung geschieht, also beispielsweise in die Bereiche Mieten, Kredittilgungen, Steuerzahlungen, Gehälter und Löhne, usw. Die fixen Betriebskosten, welche für Personal oder für die Miete der Büroräume entstehen sind noch recht einfach zu schätzen. Sie bleiben schließlich immer Weiterlesen

Die Insolvenz durch Abweisung mangels Masse verhindern

Eine Insolvenz kann durch Abweisung mangels Masse nach § 26 der InsO versagt werden, dabei weist das Insolvenzgericht den Antrag eines Schuldners oder den Antrag eines Gläubigers auf die Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens ab, wobei diese Eventualität der Insolvenzabweisung immer dann eintritt, wenn das Gericht die Eröffnung vom Regelinsolvenzverfahren verweigert, weil die Gerichtskosten und die Regelinsolvenzverfahrenskosten vermutlich nicht aus dem verwertbaren Vermögen des insolventen Schuldners beglichen werden können …

Abweisung mangels Masse in der Insolvenz nach § 26 der InsO

Abweisung mangels Masse © Cornerman (Fotolia)

Die Regelinsolvenz kommt nur für Unternehmer und ehemals Selbstständige mit unüberschaubaren Schulden bzw. Schulden aus Arbeitsverhältnissen in Frage. Hierbei kann es jedoch zu einer Abweisung mangels Masse nach § 26 der InsO kommen. Dies ist immer dann der Fall, wenn das Geld Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten vom Insolvenzverfahren zu tragen. Dabei ist zu beachten, dass eine Abweisung mangels Masse keine Restschuldbefreiung ermöglicht. Sollte es zu einer solchen Masse Abweisung kommen, ist diese öffentlich bekannt zu machen, und zwar im Bundesanzeiger. Vor der öffentlichen Bekanntmachung im Bundesanzeiger werden die Gläubiger sowie der Insolvenzverwalter und der Schuldner vom Insolvenzgericht über die Abweisung mangels Masse und die damit verbundene Einstellung vom Regelinsolvenzverfahren informiert. Ab dem Tag wo das Regelinsolvenzverfahren vom Insolvenzgericht nach § 26 der Insolvenzordnung Weiterlesen

Außergerichtlicher Einigungsversuch zur Schuldenbereinigung

Bevor beim Insolvenzgericht der Antrag auf Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz gestellt werden kann, muss vorab erst ein außergerichtlicher Einigungsversuch (AEV) vom Schuldner versucht werden, in welchem der Schuldner seinen Gläubigern eine Regelung zur Schuldenbereinigung vorschlägt, wobei der Schuldner alle Gläubiger mit einbeziehen muss, damit der gescheiterte Schuldenbereinigungsplan später auch vom Gericht anerkannt wird. Die außergerichtliche Einigung zur Schuldenregulierung ist ein vorgeschriebener Bestandteil im Verbraucherinsolvenzverfahren …

Der außergerichtliche Einigungsversuch zur Schuldenbereinigung ist wichtig

Einigungsversuch © Jeremias Münch (Fotolia)

Für den außergerichtlichen Einigungsversuch empfiehlt es sich, schon bevor beim Gericht der Eröffnungsantrag für das Verbraucherinsolvenzverfahren gestellt wird, die Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungsstelle kann hilfreich zur Seite stehen, um den wichtigen Schuldenbereinigungsplan zu erstellen, der ein wesentlicher Bestandteil des außergerichtlichen Einigungsversuchs ist. Dabei muss zunächst eine Aufstellung sämtlicher Gläubiger angefertigt werden. Können diese aufgrund fehlender Unterlagen nicht so ohne Weiteres ermittelt werden, ist es ratsam, Anfragen bei Auskunfteien oder der Schufa zu stellen. Dort bekommt man in der Regel Auskunft über die aktuellen Einträge eines Schuldners, dessen Gläubiger und die Forderungshöhe. Hat man alle Gläubiger ermittelt und auch die Forderungen sorgfältig aufgelistet, geht es an die Aufstellung des Schuldenbereinigungsplans. Weiterlesen