Mit der Eigenverwaltung und dem Insolvenzplanverfahren stellt das Insolvenzrecht allen insolventen Firmeninhabern einige gute Sanierungsinstrumente zur Verfügung, mit denen innerhalb einer Regelinsolvenz auch eine Unternehmenssanierung möglich wird, weshalb auch eine eingeleitete Insolvenz nicht immer zwangsläufig das Ende der Firma bedeuten muss, sondern in der Regel als Sanierungsprozess verstanden werden kann, bei dem durch eine Sanierung des Unternehmens die Firmenweiterführung ermöglicht und das Unternehmen aus der Insolvenz gestärkt hervorgehen wird …
Allerdings ist dieses wirtschaftliche Verständnis nach wie vor bei Unternehmen, wie auch in der Politik noch nicht angekommen. Insolvenzverwalter beklagen dieses Stigma, das dem Insolvenzverfahren noch immer anhaftet, denn vielfach führt ein Insolvenzverfahren eben nicht zum Ende des Unternehmens, sondern endete eben in einer erfolgversprechenden Sanierung. Wird eine Insolvenz eingeleitet, gibt es vielfältige Möglichkeiten, die bei einer normalen Fortführung des Betriebes nicht gegeben sind. So können Miet-, Pacht- und Arbeitsverträge durch einen Insolvenzverwalter einfacher gekündigt werden. Das verschafft einem Unternehmen deutliche Kosteneinsparungen. Löhne und Gehälter können im Rahmen eines Insolvenzverfahrens für drei Monate von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden, was weitere Entlastungen für das Unternehmen bedeutet, wobei diese Zeit der Insolvenz natürlich auch genutzt werden muss.
So kann am Anfang der Regelinsolvenz diese Zeit für Vergleichsverhandlungen eingesetzt werden. Dabei kann man mit den Gläubigern verhandeln und einen teilweisen Verzicht auf die Forderungen aushandeln. Im Gegenzug für das Entgegenkommen der Gläubiger steht oftmals das Versprechen, weiterhin treuer Kunde zu bleiben sobald die Unternehmenssanierung der insolventen Firma erfolgreich durchgeführt wurde. Im Rahmen der Insolvenz bezw. dem Regelinsolvenzverfahren kann das gesamte Unternehmen neu ausgerichtet werden. Unrentable Betriebsteile können sehr gut veräußert werden und müssen nicht auch nach einer Sanierung weiter betrieben werden. Ein Umzug in neue günstigere Räumlichkeiten kann ebenfalls im Rahmen der Insolvenz erleichtert werden, da der Insolvenzverwalter laut aktuellem Insolvenzrecht, auch langjährig abgeschlossene Mietverträge kündigen kann.
Ziel vom Regelinsolvenzverfahren sollte es deshalb stets sein, ein Sanierungskonzept aufzustellen, mit dessen Hilfe das Unternehmen weiter geführt werden kann. Dieses Konzept erstellen in der Regel die Insolvenzverwalter. Nur bei der Eigenverwaltung in der Unternehmensinsolvenz, die wie viele Insolvenzverwalter beklagen, noch viel zu selten genutzt wird, kann auch das bisherige Management ein solches Konzept entwickeln. Alles in allem wird es höchste Zeit, das Insolvenzverfahren als Chance zu sehen, denn oft genug bedeutet es eben nicht das Ende der Firma, sondern es kann ein saniertes sowie wirtschaftlich starkes und neu ausgerichtetes Unternehmen daraus hervorgehen. Doch Aufgrund des komplexen Verfahrens und der vielen Stufen, welche bei einer Firmeninsolvenz mit Restschuldbefreiung zu durchlaufen sind, kann es immer sinnvoll sein, sich professionellen Rat bei einer anwaltlichen Insolvenzberatung zu holen.